Zulassungen

Zulassung Deutschland (EU)

Zulassung nach dem Düngemittelgesetz (DüngMG):
eingestuft und angemeldet als organischer NPK-Dünger - flüssig - 0,34 - 0,02 - 0,94

Unbedenklichkeit gegenüber der Umwelt:
WALDLEBEN ist als seuchenhygienisch unbedenklich beurteilt.
Bei maximalem Einsatz von 1 Liter WALDLEBEN je m² Boden ist die Unbedenklichkeit für den Einsatz in Wasserschutzgebieten, Schutzzone II (Engere Schutzzone) gem. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nachgewiesen.

Zulassung Schweiz

Zulassung gem. Dünger-Verordnung (DüV) nicht notwendig.
(gem. Auskunft des Bundesamts für Landwirtschaft, Zulassungsstelle Dünger.)

Zulassung nach dem Bundesgesetz über den Verkehr mit Giften (GG):
Eingestuft vom Bundesamt für Gesundheit gem. Verfügung vom 30.10.2001 als
Giftklassefrei, BAG T Nr. 101100.

Stand: 01.01.2022

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